Vorstand
Der Vorstand des IMW i.S.d. § 26 BGB besteht aus 2 bis 5 Personen. Er ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch Satzung einem anderen Organ des Vereins übertragen sind.
Er hat insbesondere das Tagesgeschäft zu erfüllen, Mitgliederversammlungen vorzubereiten und einzuberufen, die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Beirates umzusetzen sowie den Haushaltsplan vorzubereiten, die Buchführung zu erledigen und den Jahresbericht zu erstellen.